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   BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01   

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BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01 (https://dejure.org/2002,774)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.2002 - 3 C 23.01 (https://dejure.org/2002,774)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 2002 - 3 C 23.01 (https://dejure.org/2002,774)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BerRehaG §§ 1 und 4
    Rehabilitierung, berufliche; Ausschlussgründe; Verstoß des Betroffenen gegen Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit; Stasi-Mitarbeit; Spitzeltätigkeit, drittschädigend; Freiwilligkeit der Mitarbeit; Ausnutzung persönlicher Schwächen; Druck; Zumutbarkeit.

  • Wolters Kluwer

    Rehabilitierung - Berufliche Ausschlussgründe - Stasi-Mitarbeit - Spitzeltätigkeit - Drittschädigend - Freiwilligkeit der Mitarbeit - Ausnutzung persönlicher Schwächen - Druck - Zumutbarkeit

  • Judicialis

    BerRehaG § 1; ; BerRehaG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BerRehaG § 1 § 4
    Rehabilitierung, berufliche; Ausschlussgründe; Verstoß des Betroffenen gegen Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit; Stasi-Mitarbeit; Spitzeltätigkeit, drittschädigend; Freiwilligkeit der Mitarbeit; Ausnutzung persönlicher Schwächen; Druck; Zumutbarkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 100
  • NJW 2002, 2486
  • NVwZ 2002, 1387 (Ls.)
  • NJ 2002, 550
  • DVBl 2002, 924
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01
    Entscheidend ist nämlich, ob auf den Betroffenen der Grundgedanke dieses oder ähnlich lautender Ausschlusstatbestände zutrifft, wonach "in den Genuss der für die unschuldigen Opfer einer Gewaltherrschaft bestimmten Vergünstigungen nicht auch jene kommen sollen, die ... ein Schicksal erfuhren, das sie zuvor unter dem Schutz der Gewaltherrschaft anderen zugefügt haben" (Urteile vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 281.59 - BVerwGE 9, 132 und vom 16. Januar 1964 - BVerwG VIII C 60.62 - BVerwGE 19, 1 ).
  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 6/93

    Versagung der Zulassung eines früheren Stasi-Mitarbeiters zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01
    Der Senat macht sich insoweit die Bewertung des Bundesgerichtshofs in dessen Beschluss vom 14. März 1994 (AnwZ (B) 6/93 - NJW 1994, 1730) zu Eigen, in dem es u.a. heißt:.
  • BVerwG, 19.03.1969 - VI C 115.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01
    In subjektiver Hinsicht setzt ein Verstoß gegen die genannten Grundsätze ein zurechenbares, vorwerfbares - mithin schuldhaftes - Verhalten voraus (vgl. hierzu im Einzelnen Urteil vom 19. März 1969 - BVerwG VI C 115.63 - BVerwGE 31, 337, 342).
  • BVerwG, 16.01.1964 - VIII C 60.62

    Voraussetzungen der Erteilung eines Flüchtlingsausweises für

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01
    Entscheidend ist nämlich, ob auf den Betroffenen der Grundgedanke dieses oder ähnlich lautender Ausschlusstatbestände zutrifft, wonach "in den Genuss der für die unschuldigen Opfer einer Gewaltherrschaft bestimmten Vergünstigungen nicht auch jene kommen sollen, die ... ein Schicksal erfuhren, das sie zuvor unter dem Schutz der Gewaltherrschaft anderen zugefügt haben" (Urteile vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 281.59 - BVerwGE 9, 132 und vom 16. Januar 1964 - BVerwG VIII C 60.62 - BVerwGE 19, 1 ).
  • BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05

    Strafrechtliche Rehabilitierung; Häftlingshilfebescheinigung; Bestandskraft;

    Dieser Regelung, die sich in zahlreichen Entschädigungsgesetzen wie auch in § 2 Abs. 1 Nr. 2 HHG findet, liegt der allgemeine Gedanke zugrunde, dass in den Genuss der für die unschuldigen Opfer einer Gewaltherrschaft bestimmten Vergünstigungen nicht auch jene kommen sollen, die ein Schicksal erfuhren, das sie selbst unter dem Schutz der Gewaltherrschaft anderen zugefügt haben (Urteil vom 9. September 1959 BVerwG 8 C 251.59 BVerwGE 9, 132; Urteil vom 8. März 2002 BVerwG 3 C 23.01 BVerwGE 116, 100).

    Dementsprechend hat der Senat entschieden, dass eine Spitzeltätigkeit für die Stasi unter Inkaufnahme einer Drittschädigung im Regelfall einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit begründet (Urteil vom 8. März 2002 BVerwG 3 C 23.01 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 38.05

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

    Hiervon ist - ebenso wie für die entsprechenden Ausschlusstatbestände im Beruflichen und im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (Urteile vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 23.01 - BVerwGE 116, 100 und vom 19. Januar 2006 - BVerwG 3 C 11.05 - Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 2 = ZOV 2006, 178 ) - auch für die Anwendung von § 1 Abs. 4 AusglLeistG auszugehen.
  • OVG Berlin, 01.12.2004 - 6 B 1.04

    Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens unter Rücknahme des Bescheids;

    Dem Ausschlussgrund des Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit liegt der allgemeine Gedanke zu Grunde, dass "in den Genuss der für die unschuldigen Opfer einer Gewaltherrschaft bestimmten Vergünstigungen nicht auch jene kommen sollen, die ... ein Schicksal erfuhren, dass sie zuvor unter dem Schutz der Gewaltherrschaft anderen zugefügt haben" (BVerwG, Urteil vom 9. September 1959 - VIII C 281.59 -, BVerwGE 9, 132; Urteil vom 8. März 2002 - 3 C 23.01 - NJW 2002, 2486).

    Dementsprechend geht auch die Rechtsprechung davon aus, dass "im Regelfall" die Spitzeltätigkeit für den Staatssicherheitsdienst einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit begründet (BVerwG, Urteil vom 8. März 2003 - 3 C 23.01 -, NJW 2002, 2486; BGH, Beschluss vom 14. Mai 1994 - AnwZ (B) 6.93 - in: Juris).

    Dabei muss die Spitzeltätigkeit nicht zur Stützung des Systems erfolgt sein (BVerwG, Urteil vom 8. März 2002 - 3 C 23.01 -, NJW 2002, 2486).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2013 - 3 B 9.12

    Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG; Eingliederungshilfen; Fortführung durch

    An den Grundsätzen der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit hat sich vergangen, wer freiwillig und gezielt, insbesondere auch durch Eindringen in die Privatsphäre anderer und Missbrauch persönlichen Vertrauens, Informationen über Mitbürger gesammelt, an den auch in der DDR für seine repressive und menschenverachtende Tätigkeit bekannten Staatssicherheitsdienst weitergegeben und dabei jedenfalls in Kauf genommen hat, dass diese Informationen zum Nachteil der denunzierten Personen, namentlich zur Unterdrückung ihrer Menschen- und Freiheitsrechte, benutzt würden (BVerwG, Urteil vom 8. März 2002 - 3 C 23.01 -, BVerwGE 116, 100 ff., zit. nach juris, Rn. 17 ff., unter Bezugnahme auf BGH, Beschluss vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93 - NJW 1994, 1730 = juris, Rn. 7; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2006, a.a.O., Rn. 21; BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2006 - 3 PKH 15.05 (3 B 138.05) - juris, Rn. 4; s.a. OVG Berlin, Urteil vom 1. Dezember 2004 - OVG 6 B 1.04 -, juris, Rn. 33).

    Dabei muss die Spitzeltätigkeit nicht "zur Stützung des Systems" erfolgt sein, sondern es genügt, wenn sie etwa finanzieller oder beruflicher Vorteile wegen ausgeübt worden ist (BVerwG, Urteil vom 8. März 2002, a.a.O., Rn. 19; Urteil vom 19. Januar 2006, a.a.O., Rn. 21).

    Von einem die Freiwilligkeit ausschließenden Druck kann allerdings nur dann ausgegangen werden, wenn er für den Betroffenen unerträglich war, d.h. wenn von ihm auch unter Berücksichtigung des durch die Spitzeltätigkeit mutmaßlich angerichteten Schadens nicht erwartet oder verlangt werden konnte, sich der angetragenen Mitarbeit zu widersetzen oder zu entziehen (BVerwG, Urteil vom 8. März 2002, a.a.O., Rn. 22; Urteil vom 19. Januar 2006, a.a.O., Rn. 25), wobei von einer stabilen, in gesicherten Verhältnissen lebenden Persönlichkeit mehr Widerstand erwartet werden kann als von einem "am Rande der Gesellschaft angesiedelten psychisch kranken Menschen" (BVerwG, Urteil vom 8. März 2002, a.a.O., Rn. 23 f.).

  • VG Berlin, 28.03.2008 - 9 A 12.04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der auch die Kammer in ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. zuletzt Urteil vom 16. Januar 2008, VG 9 A 254.06), begründet eine Spitzeltätigkeit für das MfS unter Inkaufnahme einer Drittschädigung im Regelfall einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit (Urteil vom 8. März 2002, BVerwG 3 C 23.01, BVerwGE 116, 100).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine freiwillige Spitzeltätigkeit für die Stasi unter Inkaufnahme einer Drittschädigung im Regelfall einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit begründet (Urteile vom 8. März 2002, BVerwG 3 C 23.01, BVerwGE 116, 100, und vom 19. Januar 2006, BVerwG 3 C 11.05).

    Dieser Regelung, die sich in zahlreichen Entschädigungsgesetzen wie auch in § 2 Abs. 1 Nr. 2 HHG findet, liegt der allgemeine Gedanke zugrunde, dass in den Genuss der für die unschuldigen Opfer einer Gewaltherrschaft bestimmten Vergünstigungen nicht auch jene kommen sollen, die ein Schicksal erfuhren, das sie selbst unter dem Schutz der Gewaltherrschaft anderen zugefügt haben (Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG 8 C 251.59 - BVerwGE 9, 132; Urteil vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 23.01 - BVerwGE 116, 100).

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 13.06

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

    Hiervon ist - ebenso wie für die entsprechenden Ausschlusstatbestände im Beruflichen und im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (Urteile vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 23.01 - BVerwGE 116, 100 = Buchholz 428.8 § 4 BerRehaG Nr. 1 S. 1 f. und vom 19. Januar 2006 - BVerwG 3 C 11.05 - Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 2 S. 6 = ZOV 2006, 178 ) - auch für die Anwendung von § 1 Abs. 4 AusglLeistG auszugehen.
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 4 LA 217/12

    Aufnahme und Fortführung der Spitzeltätigkeit eines Mitarbeiters für das MfS

    Dies muss aber das bei der nachrichtendienstlichen Quellenwerbung übliche Maß deutlich überschreiten (BVerwG, Urt. v. 8.3.2002 - 3 C 23.01 -).

    Von einer stabilen, in gesicherten Verhältnissen lebenden Persönlichkeit kann mehr Widerstand gegenüber MfS-Pressionen erwartet werden als von einem am Rande der Gesellschaft angesiedelten psychisch kranken Menschen (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.3.2002 - 3 C 23.01 -).

    Insoweit unterscheidet sich ihr Fall auch von dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 8. März 2002 - 3 C 23.01 - entschiedenen Fall, in dem nach den tatrichterlichen Feststellungen bei einer Verweigerung der Mitarbeit der von einer Anwerbung Betroffenen zum einen der Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung und eine erneute Inhaftierung sowie zum anderen die Wegnahme des Sohnes der Betroffenen und dessen Freigabe zur Adoption gedroht hätten.

  • OLG Naumburg, 10.03.2010 - 2 Ws Reh 6/10

    Ausschluss von der Opferpension wegen Bespitzelung von Mitgefangenen im

    Es war durch ein hohes Maß der Missachtung der Grundlagen menschlichen Zusammenlebens und des Kernbereichs individueller Freiheit gekennzeichnet (BVerwG NJW 2002, 2486 ; LKV 2007, 30, 31).

    Es bedarf keiner Feststellung, dass tatsächlich ein Schaden eintrat (BVerwG LKV 2007, 30, 31, Beschluss vom 23. November 2009, 3 B 32/09; OLG Jena OLG-NL 2006, 214, 215; noch offen lassend BVerwG NJW 2002, 2486 f.).

    Standen keine zumutbaren Handlungsalternativen zur Verfügung, erfolgte die Mitarbeit zum Beispiel zum Schutz vor Verfolgung oder zur Abwendung von Gefahren für Freiheit, Leib oder Leben sowie der drohenden Vernichtung der Existenz, lässt sich die Spitzelarbeit entschuldigen (BVerwG NJW 2002, 2486, 2487).

  • OLG Naumburg, 10.03.2010 - 2 Ws (Reh) 6/10

    Rehabilitierung wegen Strafverfolgung in der ehemaligen DDR: Versagung einer

    Es war durch ein hohes Maß der Missachtung der Grundlagen menschlichen Zusammenlebens und des Kernbereichs individueller Freiheit gekennzeichnet (BVerwG NJW 2002, 2486; LKV 2007, 30, 31).

    Es bedarf keiner Feststellung, dass tatsächlich ein Schaden eintrat (BVerwG LKV 2007, 30, 31, Beschluss vom 23. November 2009, 3 B 32/09; OLG Jena OLG-NL 2006, 214, 215; noch offen lassend BVerwG NJW 2002, 2486 f.).

    Standen keine zumutbaren Handlungsalternativen zur Verfügung, erfolgte die Mitarbeit zum Beispiel zum Schutz vor Verfolgung oder zur Abwendung von Gefahren für Freiheit, Leib oder Leben sowie der drohenden Vernichtung der Existenz, lässt sich die Spitzelarbeit entschuldigen (BVerwG NJW 2002, 2486, 2487).

  • VG Berlin, 03.09.2008 - 9 A 2.08

    Rückforderung gewährter Häftlings- und Eingliederungshilfe

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der auch die Kammer in ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. zuletzt Urteil vom 16. Januar 2008, VG 9 A 254.06), begründet eine Spitzeltätigkeit für das MfS unter Inkaufnahme einer Drittschädigung im Regelfall einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit (Urteil vom 8. März 2002, BVerwG 3 C 23.01, BVerwG 116, 100).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine freiwillige Spitzeltätigkeit für die Stasi unter Inkaufnahme einer Drittschädigung im Regelfall einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit begründet (Urteile vom 8. März 2002, BVerwG 3 C 23.01, BVerwGE 116, 100, und vom 19. Januar 2006, BVerwG 3 C 11.05).

    Von einem die Freiwilligkeit ausschließenden Druck kann nur dann gesprochen werden, wenn er für den Betreffenden unerträglich war, d.h., wenn von diesem auch unter Berücksichtigung des durch die Spitzeltätigkeit mutmaßlich angerichteten Schadens nicht erwartet bzw. verlangt werden konnte, sich zu widersetzen (BVerwG, Urteile vom 8. März 2002, BVerwG 3 C 23.01, zitiert nach Juris, und vom 19. Januar 2006, BVerwG 3 C 11.05, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.08.2012 - 3 B 6.12

    Berufliche Rehabilitierung; Tätigkeit für das MfS; Zwangslage während

  • BVerwG, 16.06.2009 - 3 B 136.08

    Feststellung der Eigenschaft als politisch Verfolgter; Anforderungen an das

  • BVerwG, 16.05.2006 - 3 PKH 15.05

    Voraussetzungen des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG)

  • BVerwG, 19.10.2022 - 8 C 15.21

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger hoheitlicher

  • BVerwG, 26.11.2014 - 3 B 23.14

    Häftlingshilfe; Entschädigung; Rücknahme; DDR; Spitzeldienste; Stasi; überlange

  • BVerwG, 14.04.2010 - 3 PKH 16.09

    Ausschluss von Leistungen nach dem BerRehaG; Spitzeltätigkeit für die

  • BVerwG, 10.01.2018 - 3 B 59.16

    Ausnutzung einer Zwangslage; Ausschließungsgründe; Berufliche Rehabilitierung;

  • BVerwG, 23.11.2009 - 3 B 32.09

    Rücknahme einer erteilten Rehabilitierungsbescheinigung nach dem Beruflichen

  • BVerwG, 20.12.2012 - 3 B 48.12

    Berufliche Rehabilitierung; Leistungsausschluss wegen Spitzeltätigkeit

  • BVerwG, 30.06.2014 - 3 PKH 3.14

    Prozesskostenhilfe; Ausschluss von Leistungen nach § 4 BerRehaG

  • BVerwG, 09.12.2010 - 3 B 50.10

    Berufliche Rehabilitierung; Ausschluss von Leistungen bei Spitzeltätigkeit für

  • BVerwG, 08.12.2010 - 3 B 51.10

    Ausschluss von Leistungen nach dem BerRehaG; Spitzeltätigkeit für die

  • BVerwG, 07.12.2006 - 3 B 48.06

    Anspruch auf Erteilung einer Rehabilitierungsbescheinigung bei früherer

  • OLG Dresden, 18.03.2009 - 1 Reha Ws 2/09

    Einschränkende Auslegung des Begriffs der "Grundsätze der Menschlichkeit oder der

  • BVerwG, 21.12.2006 - 3 B 64.06

    Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit bei

  • BVerwG, 17.11.2008 - 3 PKH 10.08

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes in einem

  • BVerwG, 20.08.2008 - 3 B 73.08

    Eignung eines einzigen aktenkundigen, inhaltlich jedoch nicht vollständig

  • BVerwG, 27.06.2007 - 3 B 130.06

    Gewährung von Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)

  • BVerwG, 26.09.2006 - 3 B 20.06

    Anforderungen an die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der

  • BVerwG, 14.04.2010 - 3 B 92.09

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - weitere Beschwerde - Grundsätzliche

  • BVerwG, 02.11.2005 - 3 B 28.05

    Berufliche Rehabilitierung mit dem Ziel des rentenrechtlichen Nachteilsausgleichs

  • BVerwG, 04.03.2004 - 3 B 112.03

    Anspruch auf Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) -

  • BVerwG, 13.07.2018 - 3 PKH 7.17

    Rechtmäßige Ablehnung einer beruflichen Rehabilitierung nach dem Beruflichen

  • VG Gelsenkirchen, 25.06.2013 - 6 K 2063/11

    Stasi; Zelleninformant; Zelleninformator; MfS; Spitzel; Häftlingshilfegesetz;

  • VG Freiburg, 25.09.2014 - 2 K 1409/12

    Rücknahme Häftlingshilfebescheinigung Ausschlussgründe des "erheblichen

  • VG Meiningen, 26.02.2009 - 8 K 555/06

    Berufliche Rehabilitierung; berufliche Rehabilitierung; berufliche

  • VG Halle, 22.09.2017 - 1 A 288/15
  • VG Berlin, 03.06.2013 - 9 K 92.12

    Klage gegen Rücknahme eines Häftlingshilfebescheides

  • VG Göttingen, 13.07.2011 - 2 A 371/10

    Häftlingshilfe; Häftlingshilfebescheinigung; inoffizieller Mitarbeiter;

  • BVerwG, 04.03.2004 - 3 PKH 23.03

    Anspruch auf Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG);

  • VG Berlin, 28.11.2018 - 9 K 241.17
  • VGH Bayern, 11.10.2010 - 12 ZB 10.1611

    Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz

  • VG Hannover, 25.03.2009 - 5 A 4768/05

    Häftlingshilfebescheinigung; IM; MfS; Stasi-Tätigkeit

  • VG Ansbach, 17.09.2010 - AN 4 K 09.01036

    Rücknahme eines Bescheides nach dem HHG wegen unrichtiger/unvollständiger Angaben

  • VG Magdeburg, 08.12.2020 - 3 A 8/20

    Berufliche Rehabilitation; Ausschließung von Folgeleistungen aufgrund von

  • VG Hannover, 09.02.2011 - 5 A 2522/09

    Rücknahme einer Häftlingsbescheinigung und der darauf beruhenden Gewährung von

  • VG Ansbach, 25.05.2010 - AN 4 K 08.02018

    Versagung einer Besonderen Zuwendung für Haftopfer wegen Verstoßes gegen die

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